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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 14 U 118/09 (https://dejure.org/2013,102675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 14 U 118/09 (https://dejure.org/2013,102675)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 18.03.2009 - S 7 U 111/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer, zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied, beruht (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - Az.: B 2 U 35/04 R - m.w.N.).Erforderlich ist jedenfalls eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - Az.: B 2 U 35/04 R, Rn. 17).
- BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R
Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - Az.: B 2 U 38/02 R, Rn. 23 m.w.N.). - BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. nur Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 15. Juni 2010 - Az.: B 2 U 12/09 R - Rn. 14 - zitiert nach juris). - BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
Auch ist nicht erforderlich, dass der so Tätiggewordene alle sonstigen Merkmale erfüllt, die zum Begriff eines Unternehmers gehören, wie z.B. eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - Az.: 2 RU 9/87 - Rn. 15 m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 14 U 227/15 Zum hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren, dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrages, der vorliegt, wenn der Antragsteller alle für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, der Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat und alle Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des Prozesskostenhilfeantrages durchgeführt worden sind (Senatsbeschluss vom 23. September 2013 - Az.: L 14 U 118/09), hat bereits keine Erfolgsaussicht für die am 12. Mai 2014 beim SG Stade erhobene Klage bestanden.